AGB
1. Anmeldung
Die Anmeldung für die Fortbildung zum Therapie-/ Pädagogikbegleithundeteam wird mit Rechnungsstellung/ Auftragsbestätigung verbindlich. Die Anmeldebestätigung / Rechnung wird schriftlich auf dem Postweg oder per Mail versendet. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet.
2. Zahlung
Bei der Anmeldung zur kompletten Weiterbildungen ist Ratenzahlung möglich. Die erste Rate ist 14 Tage nach Rechnungsstellung fällig, spätestens jedoch vor Seminarbeginn. Alle weiteren Raten 4-6 Wochen vor der jeweiligen Veranstaltung. Bei der Anmeldung zu einzelnen Veranstaltungen ist die Komplettgebühr 14 Tage nach Rechnungsstellung fällig. Wird eine Förderung (z.B. Bildungsscheck, Bildungsprämie etc.) in Anspruch genommen, ist auch bei der Anmeldung zur kompletten Weiterbildung die Gebühr abzüglich der Förderung 14 Tage nach Rechnungsstellung fällig.
3. Rücktritt/Stornierung/Nichtteilnahme
Bei Absage der Teilnahme innerhalb von 14 Tagen nach verbindlicher Anmeldung (Rechnungsstellung) fallen keine Gebühren an. Bei Absage der Teilnahme bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn ist eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50€ je Veranstaltungstag fällig. Bei einer Absage bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn sind 50% und danach 100% des Teilnahmebeitrages/ der entsprechenden Rate für die jeweilige Veranstaltung fällig.
4. Verschiebung der Teilnahme
Eine Verschiebung der Teilnahme auf einen späteren Termin ist nur nach Zustimmung der SATTT möglich. Bei Verschiebung der Teilnahme innerhalb von 14 Tagen nach verbindlicher Anmeldung (Rechnungsstellung) fallen keine Gebühren an. Bei einer späteren Verschiebung der Teilnahme ist eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr in Höhe von 40€ je Veranstaltungstag fällig. Die ursprünglichen Zahlungsziele bleiben hiervon unberührt.
Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Absagen und Terminverschiebungen müssen schriftlich erfolgen.
5. Absage durch den Veranstalter
Die SATTT behält sich das Recht vor, Veranstaltungen jederzeit, ohne Einhaltung von Fristen, zu kündigen (Krankheit, zu geringe Teilnehmerzahl, unvorhersehbare Ereignisse, Corona-Vorschriften oder andere staatliche Vorschriften). Die gezahlten Gebühren werden anteilig erstattet. Ein Anspruch auf Ersatz von Reise- oder Übernachtungskosten, sowie Arbeitsausfall besteht nicht.
6. Ausschluss aus der Weiterbildung
Die SATTT behält sich vor, Teilnehmende aus Veranstaltungen auszuschließen. Insbesondere, wenn diese tierschutzwidrig im Umgang mit Ihren Tieren handeln, gegen die AGB verstoßen, nachhaltig die Veranstaltung stören, oder Teilnahmebedingungen nicht nachkommen.
7. Haftung
Die Haftung bei Unfällen, Beschädigungen etc. geschieht im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Bei Diebstahl oder Verlust von eingebrachten Gegenständen ist eine Haftung seitens des Veranstalters ausgeschlossen. Für teilnehmende Hunde müssen ein gültiger Impfschutz, sowie eine Hundehaftpflichtversicherung bestehen. Soweit ein Schaden durch den Hund eines Teilnehmenden verursacht wurde, ist die SATTT berechtigt die Daten der Hundehalterhaftpflichtversicherung und dessen Anschrift dem Geschädigten mitzuteilen.
8. Datenschutz
Alle personenbezogenen Daten werden in unserer internen EDV gespeichert und bearbeitet und nicht an Dritte weitergegeben.
9. Video-/Tonaufnahmen und Fotografien
Der Veranstaltungsteilnehmende erklärt sich damit einverstanden, dass sämtliche Fotografien oder Video-/ Tonaufnahmen, die von der SATTT während der Veranstaltungen erstellt werden, von der SATTT für Werbe- und Anschauungszwecke verwendet werden dürfen.
Der Teilnehmende darf nur nach Rücksprache mit der Seminarleitung Ton-/Videoaufnahmen oder Fotos während der Veranstaltungen anfertigen. Alle urheberrechtlichen Nutzungsrechte an den gefertigten Aufnahmen zu jeglichem Verwendungszweck, stehen ausschließlich der SATTT zu.
10. Seminarunterlagen
Seminarunterlagen sind urheberrechtlich geschützt und dürfen, auch in Teilen, ohne schriftliches Einverständnis von Seiten der SATTT und des jeweiligen Autors/Verfassers gleich welcher Form nicht vervielfältigt, verbreitet, verarbeitet, oder reproduziert werden.
11. Gerichtsstand und Erfüllungsort
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der geschäftliche Sitz der SATTT.
[Stand: 2021]